Ausschuss an der Nase herumgeführt
Vor der Wahl noch schnell das Füllhorn ausschütten?
In der letzten IUWA-Sitzung: Wird so nachhaltige Politik gemacht?
Man reicht auf die Schnelle einen Antrag ein, der wegen der Kürze der Zeit nicht mehr in der Sitzungsvorlage sein kann, lässt diesen Antrag dann ad hoc per Abstimmung auf die Tagesordnung setzen und bringt ihn dann auch noch durch!
Das Thema Umwelt und Klimaschutz eignet sich dafür immer gut. Kombiniert mit dem Thema Förderung ist es dann geradezu unwiderstehlich. Wer kann da schon „Nein“ sagen?
Um was geht es? Es geht um einen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen, den sie erst in der IUWA-Sitzung selbst zum Thema Fördermittel für Gründächer präsentierten. Dieser Antrag gilt wohlgemerkt nicht mehr für diesen Ausschuss bzw. Rat, sondern für den, der erst noch gewählt wird.
Herr Gebauer erläuterte den Antrag mit Hinweisen z. B. auf finanzielle Deckelung usw., die sich im Antragstext dann überhaupt nicht wiederfinden.
Was soll gefördert werden?
- Infrage kommende Dächer dürfen keine Neigung größer als 15° haben.
Sie möchten gerne steiler werden (bis zu 30° sind bei Gründächern problemlos möglich)? Pech gehabt!
- Hauseigentümer müssen sich zur Unterhaltung der Maßnahmen verpflichten.
Natürlich: Sie werden ein Gründach ausführen, die Förderung kassieren und es dann verkommen lassen. So sind Sie!
- Keine Förderung für Asbest- oder PVC-haltige Dachflächen.
Asbesthaltige Produkte sind schon seit Jahrzehnten verboten. Wenn Sie also irgendwo welche ausgraben, dürfen Sie sie nicht verwenden, was Sie ja sonst blindlings getan hätten. Sie brauchen dabei Drainagerohre? Die sind in der Regel aus PVC. Dann müssen Sie wohl Ton-Rohre verlegen. Bleirohre sind offensichtlich kein Problem! Auch für die unter dem Gründach erforderliche Dachabdichtung soll gelten: Nicht aus PVC!
- Rankhilfen an Fassaden müssen vom Hauseigentümer zur Verfügung gestellt werden.
Was soll man mit so einem Satz anfangen?
Vielleicht (Sie sind Eigentümer eines Einfamilienhauses): Die Pflanzen bekommen eine Förderung, die Rankhilfen nicht?
Vielleicht (Sie sind Eigentümer eines vermieteten Hauses): Wenn der/die Mieter Förderung für eine Fassadenbegrünung will bzw. wollen, sind Sie als Eigentümer verpflichtet, die Rankhilfen zur Verfügung zu stellen?
- Weitere Voraussetzungen können vom Amt für Bauordnung der Stadt Kreuztal festgelegt werden.
Es könnte ja sein, dass man eine Bevormundungsmöglichkeit vergessen hat.
Alles in allem: Ein Antrag, mit der heißen Nadel gestrickt und noch schnell vor der Kommunalwahl für die Klientel-Pflege ins Rennen geschickt. Ein Budget (wie hoch weiß keiner) für den nächsten Haushalt steht also jetzt schon fest!
Für B‘90/Die Grünen ist so etwas ja nicht ungewöhnlich – aber dass außer den beiden Grünen Ausschussmitgliedern noch weitere sieben Mitglieder dieses Spiel mitmachen, das ist schon sehr erstaunlich!
Es bleibt die Hoffnung, dass die Verwaltung in der nächsten Legislaturperiode einen deutlich nachgebesserten Fördervorschlag präsentiert. Schließlich vermute ich wenigstens dort Sachverstand.
Verfasser: Felix Viehmann, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender